Eine geteilte Wallbox — was zahlt jede Partei?
Eine Box am selben Stromanschluss, mehrere laden — in der Tiefgarage oder im Mehrparteienhaus. Trag den Strompreis des Anschlusses ein und die geladenen kWh je Partei. Der Rechner teilt die Stromkosten der Box nach Verbrauch auf.
Teil die Stromkosten kWh-genau.
Trag den Strompreis des Anschlusses ein und die geladenen kWh je Partei. Der Rechner teilt die Stromkosten dieser einen Box nach Verbrauch auf — wer mehr lädt, zahlt mehr.
Sonst liest am Monatsende einer den Zähler ab, teilt auf und schreibt jeder Partei ihren Anteil. Mit Stromnachbar lädt jede Partei über ihren eigenen Zugang — die kWh werden automatisch zugeordnet, die Abrechnung entsteht von selbst. Kein Aufschlag auf den Strompreis.
Kostenlos startenAus „jeden Monat rechnen" wird „läuft".
Box einrichten, Mit-Nutzer einladen
Du verbindest deine Wallbox einmalig und schickst jedem Mit-Nutzer einen Einladungslink — Nachbar, zweite Partei in der Tiefgarage, WEG-Mitglied.
Jeder lädt über seinen Link
Beim Anstecken startet jeder über seinen Link. Der Zähler erfasst die kWh pro Partei und pro Vorgang — ohne Zettel, ohne Ablesen.
Abrechnung entsteht von selbst
Am Monatsende steht für jede Partei ein nachvollziehbarer Betrag zum Strompreis des Anschlusses. Jede zahlt ihren Anteil — kein Aufschlag, keine Diskussion.
Abrechnung, Recht und Technik beim Teilen.
Das Wichtigste kompakt — damit du eine geteilte Box ohne offene Fragen aufsetzt.
Abrechnung — fair heißt nach kWh
Die einzige Aufteilung, die niemand anzweifelt, ist die nach tatsächlichem Verbrauch: geladene Kilowattstunden mal Strompreis des Anschlusses. Wer mehr lädt, zahlt mehr. Gemeinsame Fixkosten — die Box selbst oder ein Zwischenzähler — regelt die Eigentümergemeinschaft separat; der Rechner kümmert sich nur um die verbrauchsgenaue Aufteilung des Stroms.
Von Hand bedeutet das jeden Monat: Zähler ablesen, Stände aufschreiben, rechnen, Beleg erstellen. Genau diesen Schritt nimmt dir Stromnachbar ab — die Messung und die Aufteilung passieren automatisch.
Recht — fürs private Teilen reicht ein MID-Zähler
Eine eichrechtskonforme Ladesäule brauchst du nur fürs gewerbliche, öffentliche Laden. Teilst du deine Box privat mit Nachbarn und gibst nur deine eigenen Stromkosten weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB — das geht mit jeder Box. Ein MID-Zähler sorgt für eine faire, nachvollziehbare Messung und ist erst dann Pflicht, wenn du einen Aufschlag nehmen willst — dann gilt der Direktverkauf nach § 6 Nr. 3 MessEV mit aktiver Anerkennung des Gastes.
Steuerlich bleibt es entspannt, solange es Gelegenheit bleibt: Bis 256 € im Jahr greift die steuerfreie Freigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG). Es geht ums Teilen zu Selbstkosten, nicht ums Verdienen.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung. Bei größeren Konstellationen oder Unsicherheit lohnt der Blick zu einer fachkundigen Stelle.
Technik — Messung und Zuordnung
Zwei Wege führen zur kWh-genauen Messung: ein MID-Zwischenzähler im Anschluss der Wallbox, oder eine Box, die selbst pro Ladevorgang misst. Viele OCPP-1.6-fähige Wallboxen liefern die Vorgangsdaten direkt an ein Backend; go-e-Boxen sind zusätzlich über die Hersteller-Cloud ansprechbar.
Die Zuordnung zur Person läuft über den Einladungslink: Jeder startet über seinen eigenen Zugang, dadurch landet jede Kilowattstunde bei der richtigen Partei. Voraussetzung ist, dass die Box auf Authentifizierung erforderlich steht — sonst lädt sie frei, ohne dass ein Vorgang erfasst wird.
Wallbox teilen — kurz erklärt.
Wie rechnet man eine geteilte Wallbox fair ab?
Brauche ich für eine geteilte Wallbox Eichrecht?
Darf ich den Strom an Nachbarn weitergeben?
Funktioniert das mit jeder Wallbox?
Was kostet Stromnachbar dabei?
Teilt euch eine Box?
Lass es rechnen.
Konto kostet nichts, die erste Wallbox ist dauerhaft frei. Lade die Mit-Nutzer ein — ab dann läuft die Abrechnung von allein.