Tiefgarage · WEG · geteilte Box

Eine geteilte Wallbox — was zahlt jede Partei?

Eine Box am selben Stromanschluss, mehrere laden — in der Tiefgarage oder im Mehrparteienhaus. Trag den Strompreis des Anschlusses ein und die geladenen kWh je Partei. Der Rechner teilt die Stromkosten der Box nach Verbrauch auf.

Der Rechner

Teil die Stromkosten kWh-genau.

Trag den Strompreis des Anschlusses ein und die geladenen kWh je Partei. Der Rechner teilt die Stromkosten dieser einen Box nach Verbrauch auf — wer mehr lädt, zahlt mehr.

Geladene kWh je Partei
Stromkosten der Box · 0 kWh0,00 €
Das macht Stromnachbar automatisch

Sonst liest am Monatsende einer den Zähler ab, teilt auf und schreibt jeder Partei ihren Anteil. Mit Stromnachbar lädt jede Partei über ihren eigenen Zugang — die kWh werden automatisch zugeordnet, die Abrechnung entsteht von selbst. Kein Aufschlag auf den Strompreis.

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So läuft's mit Stromnachbar

Aus „jeden Monat rechnen" wird „läuft".

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Box einrichten, Mit-Nutzer einladen

Du verbindest deine Wallbox einmalig und schickst jedem Mit-Nutzer einen Einladungslink — Nachbar, zweite Partei in der Tiefgarage, WEG-Mitglied.

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Jeder lädt über seinen Link

Beim Anstecken startet jeder über seinen Link. Der Zähler erfasst die kWh pro Partei und pro Vorgang — ohne Zettel, ohne Ablesen.

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Abrechnung entsteht von selbst

Am Monatsende steht für jede Partei ein nachvollziehbarer Betrag zum Strompreis des Anschlusses. Jede zahlt ihren Anteil — kein Aufschlag, keine Diskussion.

Der Hintergrund

Abrechnung, Recht und Technik beim Teilen.

Das Wichtigste kompakt — damit du eine geteilte Box ohne offene Fragen aufsetzt.

Abrechnung — fair heißt nach kWh

Die einzige Aufteilung, die niemand anzweifelt, ist die nach tatsächlichem Verbrauch: geladene Kilowattstunden mal Strompreis des Anschlusses. Wer mehr lädt, zahlt mehr. Gemeinsame Fixkosten — die Box selbst oder ein Zwischenzähler — regelt die Eigentümergemeinschaft separat; der Rechner kümmert sich nur um die verbrauchsgenaue Aufteilung des Stroms.

Von Hand bedeutet das jeden Monat: Zähler ablesen, Stände aufschreiben, rechnen, Beleg erstellen. Genau diesen Schritt nimmt dir Stromnachbar ab — die Messung und die Aufteilung passieren automatisch.

Recht — fürs private Teilen reicht ein MID-Zähler

Eine eichrechtskonforme Ladesäule brauchst du nur fürs gewerbliche, öffentliche Laden. Teilst du deine Box privat mit Nachbarn und gibst nur deine eigenen Stromkosten weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB — das geht mit jeder Box. Ein MID-Zähler sorgt für eine faire, nachvollziehbare Messung und ist erst dann Pflicht, wenn du einen Aufschlag nehmen willst — dann gilt der Direktverkauf nach § 6 Nr. 3 MessEV mit aktiver Anerkennung des Gastes.

Steuerlich bleibt es entspannt, solange es Gelegenheit bleibt: Bis 256 € im Jahr greift die steuerfreie Freigrenze (§ 22 Nr. 3 EStG). Es geht ums Teilen zu Selbstkosten, nicht ums Verdienen.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung. Bei größeren Konstellationen oder Unsicherheit lohnt der Blick zu einer fachkundigen Stelle.

Technik — Messung und Zuordnung

Zwei Wege führen zur kWh-genauen Messung: ein MID-Zwischenzähler im Anschluss der Wallbox, oder eine Box, die selbst pro Ladevorgang misst. Viele OCPP-1.6-fähige Wallboxen liefern die Vorgangsdaten direkt an ein Backend; go-e-Boxen sind zusätzlich über die Hersteller-Cloud ansprechbar.

Die Zuordnung zur Person läuft über den Einladungslink: Jeder startet über seinen eigenen Zugang, dadurch landet jede Kilowattstunde bei der richtigen Partei. Voraussetzung ist, dass die Box auf Authentifizierung erforderlich steht — sonst lädt sie frei, ohne dass ein Vorgang erfasst wird.

Häufige Fragen

Wallbox teilen — kurz erklärt.

Wie rechnet man eine geteilte Wallbox fair ab?
Nach Verbrauch. Der Zähler erfasst, wie viele Kilowattstunden jede Partei geladen hat, und multipliziert sie mit dem Strompreis des Anschlusses. So zahlt jede Partei genau das, was durch ihre Ladevorgänge lief — der Rechner oben zeigt es sofort.
Brauche ich für eine geteilte Wallbox Eichrecht?
Fürs private Teilen nicht. Das volle Eichrecht greift beim gewerblichen, öffentlichen Laden. Gibst du nur deine eigenen Stromkosten weiter, ist das Aufwendungsersatz nach § 670 BGB und geht mit jeder Box. Ein MID-Zähler macht die Messung fair und ist erst für einen Aufschlag Pflicht (Direktverkauf, § 6 Nr. 3 MessEV). Keine Rechtsberatung — im Zweifel prüfen lassen.
Darf ich den Strom an Nachbarn weitergeben?
Ja, als Direktverkauf zum eigenen Bezugspreis. Solange es gelegentlich bleibt, ist die steuerfreie Freigrenze von 256 € im Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG) ein nützlicher Rahmen. Es geht ums Teilen zu Selbstkosten, nicht ums Verdienen.
Funktioniert das mit jeder Wallbox?
Mit jeder Box, die OCPP 1.6 spricht oder über eine Hersteller-Cloud wie go-e ansprechbar ist — das trifft auf die meisten modernen Wallboxen zu. Für die Messung genügt der Zähler der Box oder ein MID-Zwischenzähler. Welche Systeme passen, steht unter kompatible Systeme.
Was kostet Stromnachbar dabei?
Die erste Wallbox ist dauerhaft kostenlos. Kein Aufschlag auf den Strompreis — der Gast zahlt direkt an dich. Mehr dazu auf der Preise-Seite.
Loslegen

Teilt euch eine Box?
Lass es rechnen.

Konto kostet nichts, die erste Wallbox ist dauerhaft frei. Lade die Mit-Nutzer ein — ab dann läuft die Abrechnung von allein.