Kostenlos teilen
Du willst festlegen, wer bei dir laden darf — Familie, Freunde, Mitarbeiter. Es fließt kein Geld: keine Abrechnung, keine Anforderungen an den Zähler. Einladungen, Sperrzeiten und den Ladeverlauf hast du trotzdem.
Prüfe deine vorhandene Wallbox zuerst. Entscheidend sind Modell, Verbindungsweg und gewünschte Funktionen.
Es fließt kein Geld — keine Abrechnung, keine Zähler-Anforderungen. Jede kompatible Wallbox, im kostenlosen Tarif Teilen.
Dein Gast erstattet genau deine Stromkosten. Stromnachbar zeigt euch dafür die geladenen Kilowattstunden je Person — einen Betrag bildet es nur bei eichrechtskonformer Messung.
Du legst einen Preis über deinen Stromkosten fest — dafür muss die Ladeeinrichtung eichrechtskonform messen, und der Aufschlag gehört zum Tarif Abrechnen.
Viele wechselnde Nutzer, öffentlicher Betrieb oder Arbeitgeber-Abrechnung — dafür braucht es eine voll eichrechtskonforme Ladeeinrichtung.
Du willst festlegen, wer bei dir laden darf — Familie, Freunde, Mitarbeiter. Es fließt kein Geld: keine Abrechnung, keine Anforderungen an den Zähler. Einladungen, Sperrzeiten und den Ladeverlauf hast du trotzdem.
Du gibst deine eigenen Stromkosten weiter (Kostenerstattung, § 670 BGB) — der übliche Weg im kleinen, privaten Kreis mit Gästen, die du kennst. Kein Aufschlag. Was Stromnachbar dabei tut: Es zeigt euch beiden die geladenen Kilowattstunden je Person und hält fest, was erledigt ist. Einen Betrag bildet es daraus nur, wenn deine Ladeeinrichtung eichrechtskonform misst — wie ihr euch sonst ausgleicht, klärt ihr direkt miteinander. Ein MID-Zähler (CE-M-Zeichen) macht die angezeigte Zahl belastbarer, an dieser Grenze ändert er nichts.
Du rechnest zu einem Preis über deinen eigenen Stromkosten ab. Das setzt eine eichrechtskonform messende Ladeeinrichtung voraus — ein MID-Zähler allein genügt nicht, weil nur die geprüfte Messkette den Betrag nachprüfbar macht. Ohne sie zeigt Stromnachbar die geladenen Kilowattstunden an und bildet keinen Betrag.
Für viele wechselnde Nutzer, Arbeitgeber-Abrechnung und den Verkauf an Dritte braucht es eine voll eichrechtskonforme Ladeeinrichtung (Eichsiegel ab Werk). Wer im bekannten Kreis nur den Zugang steuert und keine Beträge bildet, kommt ohne sie aus — sobald aber abgerechnet werden soll, führt auch privat kein Weg daran vorbei.
Sobald dein Gastpreis über deinen eigenen Bezugskosten liegt, verkaufst du Strom — abgerechnet nach dem Zählerstand. Dafür verlangt das Messrecht eine eichrechtskonform messende Ladeeinrichtung.
Solange dein Gastpreis auf oder unter deinem eigenen Arbeitspreis bleibt (das ist der ct/kWh-Preis auf deiner Stromrechnung), bekommst du nur deine tatsächlichen Kosten erstattet — das ist Kostenerstattung, kein Verkauf. Und kostenlos teilen ist gar kein Geschäft: Dafür gibt es keine Messvorgaben.
Im Produkt heißt das: Kostenlos geht immer — ganz ohne Zähler-Anforderungen. Bei Selbstkosten zeigt Stromnachbar die Kilowattstunden je Person, bildet aber ohne eichrechtskonforme Messung keinen Betrag. Der Aufschlag verlangt eine eichrechtskonform messende Wallbox — und gehört zum Tarif Abrechnen.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob dein Teilen im Einzelfall privat bleibt, hängt von deiner Gesamtsituation ab — im Zweifel kurz fachlich prüfen lassen.
Kostenlos teilen geht mit jeder kompatiblen Wallbox — du kannst heute anfangen und den Preismodus später jederzeit umstellen.