Mehrfamilienhaus · WEG · Vermieter

Eine Wallbox fürs ganze Haus.

Nicht jede Partei braucht ihre eigene Box: Eine geteilte Wallbox in der Tiefgarage oder am Stellplatz kostet einen Bruchteil — und mit persönlichen Zugängen zahlt trotzdem jeder nur, was er lädt. Hier steht, wie ihr das aufsetzt: mit kostenloser Beschlussvorlage für die WEG und Muster-Nutzungsvereinbarung.

So funktioniert's

Von der Idee zur geteilten Box — drei Schritte.

1

Erlaubnis einholen — mit fertiger Vorlage

Als Eigentümer hast du nach § 20 Abs. 2 WEG Anspruch auf die Ladeeinrichtung, als Mieter nach § 554 BGB. Die Versammlung entscheidet nur über das Wie — unsere Beschlussvorlage bringt alles Nötige mit: Kosten, Mitnutzung, Abrechnung, Haftung.

2

Eine Box installieren, Bewohner einladen

Ein Elektriker setzt die Wallbox, du verbindest sie mit Stromnachbar und schickst jedem Mit-Nutzer einen persönlichen Einladungslink. Jeder Ladevorgang wird automatisch der richtigen Partei zugeordnet.

3

Abrechnung läuft von selbst

Am Monatsende steht für jede Partei ein nachvollziehbarer Betrag zum Strompreis des Anschlusses — ohne Aufschlag. Gezahlt wird direkt an den Betreiber der Box, nicht über uns.

Das Paket fürs Haus

Alles, was eine geteilte Box im Haus braucht.

Vom persönlichen Zugang bis zur Monatsabrechnung — und zwei Bausteine, an denen wir gerade bauen.

Persönliche Zugänge

Jeder Bewohner bekommt seinen eigenen Einladungslink. Jede Kilowattstunde landet automatisch bei der richtigen Partei — ohne Zettel am Schwarzen Brett.

Monatsabrechnung

Am Monatsersten steht für jede Partei automatisch eine Abrechnung: Ladevorgänge, kWh, Betrag zum Strompreis des Anschlusses. Bezahlt wird direkt an den Betreiber.

Neu

Belegungskalender

Bewohner tragen sich ein, wer die Box wann nutzt — damit morgens niemand vor einem fremden Auto steht. Vom Host pro Wallbox zuschaltbar.

So funktioniert er →

Sperrzeiten

Der Betreiber blockt Zeiten für den Eigenbedarf — regelmäßig, einmalig oder sofort. In gesperrten Zeiten startet kein fremder Ladevorgang.

In Entwicklung

Nebenkosten-Export

Jahresübersicht je Bewohner als PDF/CSV — als Beleg für Steuerberater, Eigentümerversammlung oder die eigene Ablage. Kommt als Pro-Funktion.

In Entwicklung

Dienstwagen-Beleg

Fährt ein Bewohner Dienstwagen, erstattet der Arbeitgeber den Ladestrom. Der arbeitgebertaugliche Monats-Beleg dafür entsteht gerade. Kommt als Pro-Funktion.

Neu im Paket

So funktioniert der Belegungskalender.

Damit morgens niemand vor einem fremden Auto steht: Alle an der Box sehen, wer wann lädt — und tragen sich in zehn Sekunden selbst ein.

1

Der Host schaltet den Kalender zu

Ein Klick in den Wallbox-Einstellungen oder direkt im Dashboard — pro Wallbox, jederzeit wieder abschaltbar.

2

Bewohner reservieren ihr Zeitfenster

Im Lademonitor: Tag und Uhrzeit wählen, fertig. Max. 4 Stunden pro Slot, bis 14 Tage im Voraus, zwei offene Reservierungen pro Person — damit es fair bleibt.

3

Absprache statt Schranke

Alle an der Box sehen den Kalender. Die Reservierung sperrt die Wallbox nicht technisch — sie ist die verbindliche Absprache im Haus. Der Host kann jeden Eintrag stornieren.

Bis 2 Parteien kostenlos · ab 3 Parteien an einer Box Teil von Pro.

Kostenlose Vorlagen

Beschlussvorlage + Nutzungsvereinbarung.

Die zwei Dokumente, an denen geteilte Wallboxen im Haus in der Praxis hängen — fertig formuliert, zum Anpassen. Wir schicken dir beide per E-Mail als PDF.

WEG-BeschlussvorlageMustertext für die Eigentümerversammlung: Gestattung, Kosten, Mitnutzung, Abrechnung, Haftung, Rückbau — nach § 20 Abs. 2 WEG.
NutzungsvereinbarungMustervereinbarung zwischen Betreiber und Mit-Nutzer: Zugang, Messung, Kostenerstattung, Belegung, Haftung, Kündigung.
Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail (Double-Opt-In). Nach dem Klick kommen die Vorlagen. Kein Newsletter, kein Spam — wir melden uns nur, wenn es fürs Mehrfamilienhaus Neues gibt.
Der Hintergrund

Recht und Abrechnung im Mehrfamilienhaus.

Dein Anspruch: § 20 WEG für Eigentümer, § 554 BGB für Mieter

Seit der WEG-Reform kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Die Gemeinschaft entscheidet nicht mehr über das Ob, nur über das Wie — etwa Leitungsweg oder Ausführung. Für Mieter gilt der vergleichbare Anspruch aus § 554 BGB gegenüber dem Vermieter. Den passenden Beschlusstext gibt es oben als Vorlage.

Geteilt statt sechsfach: warum eine Box fürs Haus reicht

Sechs einzelne Wallboxen bedeuten sechsfache Installationskosten, Lastprobleme am Hausanschluss und sechs Anträge. Eine geteilte Box mit persönlichen Zugängen kostet einen Bruchteil — und ein E-Auto lädt im Schnitt nur ein- bis zweimal pro Woche, sodass sich zwei bis sechs Parteien eine Box gut teilen können. Wie viel jede Partei zahlt, zeigt der WEG-Abrechnungsrechner.

Abrechnung: Selbstkosten, kWh-genau, ohne Aufschlag

Der Betreiber gibt seine eigenen Stromkosten weiter — Aufwendungsersatz nach § 670 BGB, verbrauchsgenau nach Kilowattstunden. Ein MID-Zähler macht die Messung fair; das volle Eichrecht greift erst beim gewerblichen, öffentlichen Laden. Gezahlt wird direkt zwischen Bewohner und Betreiber, Stromnachbar nimmt keinen Aufschlag.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung. Bei größeren Konstellationen oder Unsicherheit lohnt der Blick zu einer fachkundigen Stelle.

Häufige Fragen

Wallbox im Mehrfamilienhaus — kurz erklärt.

Brauche ich einen WEG-Beschluss?
Ja — aber die Gemeinschaft darf die Wallbox nicht verhindern: Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG hast du Anspruch auf die Gestattung, entschieden wird nur über das Wie. Die Beschlussvorlage oben bringt den fertigen Mustertext mit.
Ich bin Mieter — geht das trotzdem?
Ja. Nach § 554 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für eine Lademöglichkeit verlangen; die Kosten trägt in der Regel der Mieter. Noch günstiger wird es geteilt — mehr dazu unter Als Mieter laden.
Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Bewohner laden?
Verbrauchsgenau: Jeder lädt über seinen persönlichen Link, die kWh werden automatisch zugeordnet, am Monatsende steht je Partei ein Betrag zum Strompreis des Anschlusses — ohne Aufschlag. Gezahlt wird direkt an den Betreiber der Box.
Was, wenn zwei gleichzeitig laden wollen?
Dafür gibt es den Belegungskalender: Bewohner tragen sich ein, wer die Box wann nutzt, und der Betreiber kann Sperrzeiten für den Eigenbedarf setzen. Der Betreiber schaltet den Kalender pro Wallbox zu — bis 2 Parteien kostenlos, ab 3 Teil von Pro. So funktioniert er.
Läuft das über die Nebenkostenabrechnung?
Empfohlen ist die direkte, verbrauchsgenaue Erstattung zwischen Bewohner und Betreiber — sauberer als jede Umlage. Ein Jahres-Export je Bewohner als Beleg für Steuerberater oder Versammlung ist in Entwicklung.
Was kostet das?
Die erste Wallbox ist dauerhaft kostenlos, bis zu 5 Bewohner im Free-Plan. Größere Häuser nutzen Pro mit unbegrenzten Einladungen — Details auf der Preise-Seite. Auf den Strompreis kommt nie ein Aufschlag.
Loslegen

Das Haus lädt gemeinsam.
Die Abrechnung machen wir.

Konto kostet nichts, die erste Wallbox ist dauerhaft frei. Hol dir die Vorlagen, kläre den Beschluss — ab dann läuft die Abrechnung von allein.