Mehrfamilienhaus · WEG · Vermieter

Eine Wallbox fürs ganze Haus.

Eine Box, mehrere Parteien — jede lädt auf ihren eigenen Zugang.

Dürfen wir das?

Ja. Im Eigentum nach § 20 Abs. 2 WEG, zur Miete nach § 554 BGB.

Wer zahlt was?

Jede Ladung läuft auf die Person, die geladen hat. Ohne Aufschlag.

Was kostet es?

Das Teilen ist dauerhaft kostenlos. Ein ganzes Haus ab 240 € im Jahr.

Noch bis 10. November 2026

Der Bund zahlt mit — wenn der Zähler stimmt.

1.500 €
je Stellplatz mit Wallbox
1.300 € ohne · 2.000 € bidirektional

„Geteilt genutzte Ladestationen müssen über einen eichrechtskonformen Stromzähler an jedem Ladepunkt verfügen."

Hinweisblatt technische Mindestanforderungen, Projektträger, Mai 2026

Ein MID-Zähler reicht dafür nicht. Steht der falsche in der Garage, bleibt es drei Jahre dabei — so lange läuft die Zweckbindung.

Was sonst noch gilt

Bedingungen: mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze am Objekt, Betrieb mit Ökostrom, drei Jahre Zweckbindung. Beauftragt werden darf erst nach der Bewilligung — der Kostenvoranschlag muss aber schon beim Antrag vorliegen.

Wer beantragt: Eigentümer, WEGs und Vermietungsunternehmen. Mietparteien nicht — das Programm empfiehlt ihnen, sich an Vermietung oder WEG zu wenden.

Was nicht gefördert wird: Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur, ebenso Miet- und Leasingmodelle. Eine Software gehört damit nicht dazu — auch unsere nicht. Gefördert wird der Anschluss, den Betrieb zahlt ihr selbst.

Verbindlich ist der Projektträger, nicht diese Seite. Angaben aus Förderrichtlinie und Förderaufrufen vom März 2026, Stand August 2026.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Was eure Wallbox misst, entscheidet, was wir dürfen.

Eichrechtskonform

Wir rechnen ab.

  • Monatsabrechnung je Partei
  • Beleg als PDF und CSV
  • Zahlungsstand und Nebenkosten-Report

Diesen Zähler verlangt auch die Förderung.

Interner Zähler

Wir zeigen, was gemessen wurde.

  • Jede Ladung je Person, mit kWh
  • Häkchen „erledigt"
  • Keine Beträge, keine Mahnung

Den Rest klärt ihr direkt. Wir fassen kein Geld an.

Welche habt ihr? Steht im Datenblatt der Wallbox.

So funktioniert's

Drei Schritte.

1

Erlaubnis holen

Mit der fertigen Beschlussvorlage.

2

Box anschließen, Leute einladen

Jede Partei bekommt ihren persönlichen Link.

3

Laden

Wer wann darf, klärt der Kalender.

Der Alltag an einer geteilten Box

Wer heute Abend lädt, steht vorher fest.

Tag und Uhrzeit wählen, fertig — statt Nachricht in der Hausgruppe.

Bis 12 Stunden pro Eintrag, auch über Nacht · bis 2 Parteien kostenlos, ab 3 Teil von Planen · vor einer belegten Box hilft der Frei-Wecker. Wer Zeiten ganz sperren will, setzt Sperrzeiten — die einzige Regel, die technisch wirklich sperrt.

Kostenlos

Beschlussvorlage + Nutzungsvereinbarung.

Fertig formuliert, zum Anpassen. Kommen per E-Mail als PDF.

WEG-BeschlussvorlageFür die Eigentümerversammlung, nach § 20 Abs. 2 WEG.
NutzungsvereinbarungZwischen Betreiber und Mit-Nutzer.
Erst eine Bestätigungsmail, nach dem Klick kommen die Vorlagen. Kein Newsletter.
Wenn du mehr wissen willst

Häufige Fragen.

Brauchen wir einen WEG-Beschluss?
Ja — aber die Gemeinschaft darf die Wallbox nicht verhindern. Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden dienen; entschieden wird nur über das Wie, etwa den Leitungsweg. Den fertigen Mustertext gibt es oben als Vorlage.
Ich wohne zur Miete — geht das trotzdem?
Ja. Nach § 554 BGB kannst du von der Vermietung die Erlaubnis verlangen; die Kosten trägt in der Regel die Mietpartei. Geteilt wird es deutlich günstiger — mehr unter Als Mieter laden. Für die Bundesförderung bist du selbst nicht antragsberechtigt; das Programm empfiehlt, sich an Vermietung oder WEG zu wenden.
Warum reicht ein MID-Zähler nicht?
MID heißt, dass der Zähler selbst geprüft ist. Eichrechtskonform heißt, dass die ganze Kette geprüft ist — vom Zähler bis zu dem, was am Ende auf dem Beleg steht. Für die Förderbedingung bei geteilter Nutzung zählt das Zweite. Und für uns auch: Einen Betrag zu bilden ist eine Aussage über Genauigkeit, die wir nur treffen, wo der Zähler dafür gebaut ist. Was ein MID-Zähler kann, ist trotzdem viel — er macht die Anzeige belastbar, und ihr könnt sie zur Grundlage eurer Aufteilung machen.
Wie viel zahlt jede Partei am Ende?
So viel, wie ihr Strom gekostet hat: Der Betreiber gibt seine eigenen Kosten weiter — Aufwendungsersatz nach § 670 BGB, nach Kilowattstunden, ohne Aufschlag. Gezahlt wird direkt zwischen Bewohner und Betreiber; wir fassen kein Geld an. Zum Durchrechnen gibt es den WEG-Abrechnungsrechner.
Warum eine geteilte Box statt sechs einzelne?
Sechs Wallboxen bedeuten sechsfache Installationskosten, Lastprobleme am Hausanschluss und sechs Anträge. Ein E-Auto lädt im Schnitt ein- bis zweimal die Woche — zwei bis sechs Parteien teilen sich eine Box also gut, solange klar ist, wer wann dran ist. Genau dafür ist der Belegungskalender da.
Wir wollen die Förderung nutzen. Worauf müssen wir achten?
Auf den Zähler, und zwar rechtzeitig: Der Kostenvoranschlag muss schon beim Antrag vorliegen, beauftragt werden darf erst nach der Bewilligung. Dazu mindestens sechs Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze am Objekt, Ökostrom, drei Jahre Zweckbindung. Fristen: 10. November 2026, für Unternehmen mit großen Wohnbeständen der 15. Oktober — und nur, solange Mittel da sind. Alles Weitere im Abschnitt oben; verbindlich ist der Projektträger.
Ist Stromnachbar Teil der Förderung?
Nein, und das sagen wir lieber deutlich. Gefördert werden Wallbox, Netzanschluss, Vorverkabelung und Bauarbeiten. Planung, Genehmigung und Betrieb sind ausdrücklich nicht förderfähig, Miet- und Leasingmodelle ebenso wenig — eine Software gehört damit nicht dazu. Genau deshalb halten wir diesen Teil klein: das Teilen dauerhaft kostenlos, 240 € im Jahr fürs ganze Objekt.
Läuft das über die Nebenkosten?
Sauberer ist die direkte Erstattung zwischen Bewohner und Betreiber. Soll es wirklich über die Nebenkosten laufen, ist das Kern des Haus-Tarifs: Abrechnung je Partei und ein Summenbeleg fürs ganze Objekt. Den Monats- oder Jahresreport je Person als PDF und CSV gibt es in den Ladungen mit dem Tarif Abrechnen.
Was kostet Stromnachbar?
Dauerhaft kostenlos: eine Wallbox, bis zu 5 Personen (Teilen). Ab 3 Parteien an einer Box kommt der Belegungskalender dazu (Planen, 39 € im Jahr). Abrechnung und Belege gehören zu Abrechnen (59 € im Jahr) und setzen eine eichrechtskonform messende Wallbox voraus. Mehrere Ladepunkte an einer Adresse: Haus, 240 € im Jahr je Objekt. Alles auf der Preise-Seite. Auf den Strompreis kommt nie ein Aufschlag.
Welcher Weg passt?

Eine geteilte Box — oder Laden fürs ganze Haus?

Ihr teilt euch eine Box

Mehrere Parteien, ein Ladepunkt. Das ist diese Seite.

Du stellst das Laden bereit

Jede Partei ihr eigener Stellplatz. Dafür gibt es den Haus-Tarif.

Die Förderung passt zu beidem — sie fördert Stellplätze, nicht Tarife.

Für Vermietung, Verwaltung und Betriebe

Gehören dir die Ladepunkte, an denen andere laden? Dann geht es nicht um ein Konto, sondern um eine Absprache — wer darf, wer wann drankommt und was am Jahresende auf wen entfällt.

Schreib uns, was bei dir steht →
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Das Haus lädt gemeinsam.
Wir zeigen, wer wie viel.

Konto kostet nichts, das Teilen auch.