Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Stromnachbar in der Web-App und der nativen iOS-App: Unterwegs, Zuhause und Teilen.
Fassung sn-contract-2026-10-19-r1 · 19. Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vertragspartner und Geltung
1.1 Diese AGB regeln den Nutzungsvertrag zwischen dem im Impressum genannten Betreiber von Stromnachbar („Anbieter“) und den Nutzern. Die Identität, ladungsfähige Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Anbieters stehen im Impressum. Kontakt per E-Mail: hallo@stromnachbar.de.
1.2 Stromnachbar bietet Informationen zur Suche nach Ladeorten und Aktivitäten („Unterwegs“), Funktionen zur Nutzung einer eigenen unterstützten Wallbox („Zuhause“) und zur gemeinsamen Nutzung mit bekannten Gästen („Teilen“). Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Angebot und gegebenenfalls der Bestellbestätigung. Die Leistungsbeschreibung in der beim Abschluss angegebenen Fassung konkretisiert die vereinbarten Funktionen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1.3 Diese AGB betreffen die Leistungen von Stromnachbar. Vereinbarungen über Ladestrom, Stellplätze oder andere Leistungen zwischen Nutzern oder mit Ladeanbietern werden dadurch nicht ersetzt. Für die eigenen Leistungen bleibt Stromnachbar nach diesen AGB verantwortlich.
§ 2 Nutzerkonto und sichere Nutzung
2.1 Nutzer müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wer für ein Unternehmen handelt, muss dazu berechtigt sein. Der kontobezogene Nutzungsvertrag kommt nach Zustimmung zu diesen AGB mit der Freischaltung des Kontos durch Stromnachbar zustande. Die Registrierung umfasst die Bestätigung der E-Mail-Adresse.
2.2 Angaben zum Konto und zur eigenen Wallbox sind richtig und aktuell zu halten. Zugangsdaten und persönliche Ladezugänge dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
2.3 Unzulässig sind rechtswidrige Nutzung, unbefugte Eingriffe in fremde Konten oder Geräte, die gezielte Umgehung technischer Zugangsbeschränkungen und automatisierte Anfragen, die den Dienst missbräuchlich belasten. Rechte aus offenen Datenlizenzen bleiben unberührt.
§ 3 Unterwegs
3.1 Unterwegs sucht auf Grundlage verfügbarer Daten nach Ladeorten und passenden Aktivitäten. Suchergebnisse sind Informationsangebote. Die Suche reserviert keinen Ladepunkt und schließt keinen Vertrag über Laden, Parken oder eine Aktivität.
3.2 Angaben zu Ladeorten, Zugänglichkeit, Öffnungszeiten und Aktivitäten können sich ändern. Ein Suchtreffer ist keine Zusage eines freien oder funktionsfähigen Ladepunkts, eines freien Stellplatzes oder eines bestimmten Ladestrompreises. Maßgeblich sind die Bedingungen und Hinweise des jeweiligen Betreibers; erkennbare Abweichungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
3.3 Routen- und Navigationsvorschläge ersetzen keine Beachtung der Verkehrslage, Beschilderung und verbleibenden Fahrzeugreichweite. Die App ist so zu bedienen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Die Pflichten und die Haftung von Stromnachbar für die vereinbarte Suchleistung bleiben unberührt.
§ 4 Zuhause
4.1 Stromnachbar ermöglicht die Bedienung unterstützter Wallboxen über deren für die externe Steuerung vorgesehene Schnittstellen, etwa OCPP oder dokumentierte Hersteller-APIs. Die geräteseitigen Sicherheitsfunktionen werden dadurch nicht ersetzt. Für die eigene Software und Ansteuerung bleibt Stromnachbar nach § 12 verantwortlich. Die Verbindung setzt eine unterstützte Wallbox, geeignete Firmware, erforderliche Zugriffsrechte und eine funktionsfähige Internetverbindung voraus. Vor der Einrichtung ist der angegebene Verbindungsweg für das konkrete Modell zu prüfen. Der Betreiber darf nur Geräte verbinden, zu deren Nutzung und Steuerung er berechtigt ist.
4.2 Der Wallbox-Betreiber ist für die fachgerechte Installation, die erforderlichen Prüfungen und Wartung sowie den sicheren physischen Zustand von Wallbox, Anschluss und Ladeplatz verantwortlich. Er beachtet die Herstellerhinweise und erforderliche Anmeldungen und Zustimmungen. Änderungen an der elektrischen Installation gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Bei erkennbaren Schäden oder Gefahren darf nicht weitergeladen werden. Stromnachbar führt keine elektrische Installation, Wartung oder örtliche Sicherheitsprüfung durch.
4.3 Stromnachbar übermittelt Steuerbefehle und zeigt die empfangenen Zustands- und Verbrauchsdaten an. Ein gesendeter Start- oder Stoppbefehl bestätigt für sich allein weder den tatsächlichen Beginn noch das tatsächliche Ende des Stromflusses. Rückmeldungen können bei Verbindungsstörungen fehlen oder verzögert sein. Andere Apps, RFID, Fahrzeug- oder Ladeautomatik und bestehende Ladezeitpläne können den Ablauf beeinflussen und müssen mit der Einrichtung abgestimmt sein.
4.4 Die bloße Nutzung der Start-/Stoppfunktion enthält keine Zusage einer bestimmten Energiemenge oder eines bestimmten Fahrzeugladezustands zu einer Abfahrtszeit. Vereinbarte Steuerungs-, Zeitplan- und Automatikfunktionen sowie die gesetzlich geschuldeten Anforderungen an die Leistung bleiben unberührt.
4.5 Die App ersetzt keine Sicherheitsfunktionen der Ladeeinrichtung. Ein gesendeter Stoppbefehl ist bei einer unterbrochenen Verbindung keine verlässliche Notabschaltung. Bei einer Gefahrensituation sind die Sicherheitshinweise des Herstellers und die örtlichen Abschaltmöglichkeiten maßgeblich.
4.6 Erkennbare App-Störungen oder unzutreffende Steuerungsanzeigen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Nutzer treffen im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen, um erkennbar drohende Schäden abzuwenden oder eingetretene Schäden zu begrenzen. Eine Minderung von Ersatzansprüchen wegen eines schuldhaften und für den Schaden ursächlichen Unterlassens richtet sich nach § 254 BGB. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
4.7 Der Host ist für die geräteseitige Einrichtung der Verbindung nach den Herstellerhinweisen und für die Sicherung der von ihm zu ändernden bisherigen Verbindungseinstellungen verantwortlich. Vor dem Überschreiben bewahrt er vorhandene Serveradressen, Gerätekennungen und erforderliche Zugangsdaten sicher auf, soweit diese zugänglich sind und mit zumutbarem Aufwand gesichert werden können. Sind für einen Rückwechsel erforderliche Angaben nicht verfügbar, klärt er den Rückweg vor der Änderung mit dem Hersteller oder Installationsbetrieb. Ein Backendwechsel kann die Nutzung der Hersteller-App und bestehender Ladefunktionen beeinflussen. Stromnachbar übernimmt keine automatische Sicherung oder Wiederherstellung der bisherigen Gerätekonfiguration. Die Verantwortung von Stromnachbar für eigene Anleitungen, Software und Steuerungsleistungen sowie die Haftungsregelungen in § 12 bleiben unberührt.
§ 5 Teilen
5.1 Wer eine Wallbox bereitstellt („Host“), entscheidet über die bekannten Personen, die einen Gastzugang erhalten („Gäste“). Der Host muss zur gemeinsamen Nutzung von Wallbox, Anschluss und Stellplatz berechtigt sein, erforderliche Zustimmungen einholen und die sichere Nutzung ermöglichen. Entgegenstehende Vorgaben aus Stromliefer- oder Nutzungsverträgen sind zu beachten. Gäste nutzen nur die ihnen freigegebene Wallbox und beachten berechtigte Standort- und Sicherheitshinweise.
5.2 Host und Gast vereinbaren vor dem Laden die Nutzung des Ladeplatzes, die Ladezeiten und etwaige Stromkosten. Verträge darüber kommen zwischen ihnen zustande. Stromnachbar betreibt die verbundenen Wallboxen nicht, liefert selbst keinen Ladestrom und wird nicht Partei dieser Vereinbarungen.
5.3 Persönliche Einladungen und Zugänge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Gäste dürfen andere Personen nicht über ihren Zugang laden lassen und verwenden nur geeignete, unbeschädigte Ladekabel. Bei Schäden, Störungen oder unzutreffenden Anzeigen informieren sie den Host und bei einem App-Problem den Anbieter. Nach dem Laden geben sie den Stellplatz entsprechend der Vereinbarung frei.
5.4 Kalendereinträge sind Absprachen und keine technische Reservierung oder Stellplatzgarantie. Sperrzeiten und deaktivierte Gastzugänge verhindern neue Starts über Stromnachbar; laufende Ladungen und andere Startwege werden dadurch nicht automatisch beendet oder gesperrt. Host und Gäste müssen erforderliches Umparken und die eigene Nutzung miteinander abstimmen.
§ 6 Verbrauch und Abrechnung
6.1 Stromnachbar zeigt die übermittelten Messwerte und ordnet die über den jeweiligen persönlichen Zugang gestarteten Ladungen zu. Ladungen über andere Startwege werden nicht automatisch diesem Zugang zugeordnet. In Zuhause und Teilen dienen kWh-Anzeigen, Ladeübersichten sowie daraus erstellte PDF- und CSV-Übersichten ausschließlich der Verbrauchsinformation. Sie sind keine Stromabrechnung, Rechnung oder Zahlungsaufforderung und bestätigen keine Eignung als Abrechnungsnachweis.
6.2 Zuhause, Teilen, Unterwegs und das Bundle enthalten keine Geldabrechnung aus Verbrauchswerten. Abrechnen ist ausschließlich als späterer eigener Tarif angekündigt und derzeit nicht neu nutzbar, buchbar oder testbar. Eine eichrechtskonforme Wallbox und geeignete vollständige Messnachweise für die konkrete Ladeeinrichtung und den Abrechnungsweg sind dafür Voraussetzung. Die im Konto ausgewählte Zählerart oder eine PDF-Aufstellung allein genügt nicht. Bestehende Belege und bereits vereinbarte Vertragsrechte bleiben erhalten; deren bisherige Abrechnungssperren gelten weiter.
6.3 Der Host macht zutreffende Angaben zur Messeinrichtung und verantwortet seine Strompreisvereinbarungen sowie die dafür geltenden steuerlichen, gewerblichen und messrechtlichen Pflichten. Stromnachbar erteilt keine pauschale rechtliche Freigabe der konkreten Nutzung. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.
6.4 Die Bestätigung eines angezeigten Messwerts ist freiwillig und dokumentiert nur dessen Kenntnisnahme. Schweigen oder Zeitablauf gilt nicht als Anerkennung. Einwendungen sind formlos möglich; gesetzliche Rechte werden durch eine Bestätigung nicht ausgeschlossen.
6.5 Etwaige Stromkosten vereinbaren Host und Gast unmittelbar miteinander. Stromnachbar zieht keine Zahlungen für Ladestrom ein, prüft keinen Bankeingang und erhebt darauf keine Provision. Bei erhaltenen Bestandsbelegen beruht ein dargestellter Zahlungsstand auf den erfassten Angaben. Stromnachbar entscheidet nicht verbindlich über Forderungsstreitigkeiten zwischen Nutzern und garantiert keine Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft. Die Verantwortung für eigene Leistungen und die Haftung nach § 12 bleiben unberührt.
6.6 Host und Gast prüfen bereitgestellte Ladeübersichten im Rahmen des Zumutbaren auf erkennbare Unstimmigkeiten bei Ladezuordnung und Verbrauch und teilen solche Unstimmigkeiten dem Anbieter mit. Bei erhaltenen Bestandsabrechnungen gilt dies auch für Preis und Zahlungsstand. Eine technische Prüfung der Messeinrichtung oder eine laufende Überwachung wird dadurch nicht verlangt. Unterlassene Prüfung oder Mitteilung gilt nicht als Anerkennung; Absatz 6.4, die gesetzlichen Beweislastregeln und § 254 BGB bleiben unberührt.
§ 7 Kostenpflichtige Leistungen
7.1 Konto und Zuhause sind kostenlos. Im neuen Angebot kostet Wallbox teilen für den Gastgeber 1,99 EUR monatlich; Gäste benötigen für die ihnen freigegebene Wallbox kein eigenes Teilen-Abonnement. Unterwegs kostet einzeln 1,99 EUR monatlich; das Web-Jahresangebot beträgt 19,10 EUR. Das monatliche Bundle aus Teilen und Unterwegs kostet 2,99 EUR. Hardware, Internet und Ladestrom sind nicht enthalten. Neue Angebote sind nur buchbar, wenn sie im jeweiligen Bestellweg ausdrücklich bereitgestellt werden. Eine Ankündigung begründet keine Buchung.
7.2 Leistungsumfang, Gesamtpreis, Abrechnungszeitraum, Zahlungsweise, Fälligkeit und Erstlaufzeit werden vor der Bestellung angegeben. Kostenpflichtige Leistungen und ein später kostenpflichtiger Testzugang erfordern einen gesonderten ausdrücklichen Abschluss; Registrierung und AGB-Zustimmung allein bestellen weder Test noch Abonnement. Bei direkter Bestellung bei Stromnachbar gibt der Nutzer mit der eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme in der Bestellbestätigung zustande; eine reine Eingangsbestätigung reicht nicht. Bei einem Kauf über Apple richtet sich der Bestell- und Bestätigungsablauf nach dem angezeigten Apple-Kaufdialog.
7.3 Bei einem direkt bei Stromnachbar gebuchten Unterwegs-Abonnement beginnt die Leistung mit Vertragsschluss. Zugang und Zahlungseingang werden getrennt behandelt. Für andere Angebote gilt der ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeginn. Bei direkter Bestellung übermittelt Stromnachbar die vereinbarten Vertragsinformationen und die Widerrufsbelehrung per E-Mail mit speicherbaren PDF-Anhängen. Bei über Apple abgeschlossenen Abonnements erfolgt die Zahlung über Apple; der dort angezeigte Zahlungs- und Bestätigungsweg ist maßgeblich. Widerrufsrechte richten sich nach § 9.
7.4 Preisänderungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht. Eine Änderung vereinbarter Entgelte erfordert eine entsprechende Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben bestehen; eine Sperrung richtet sich nach § 11.
7.5 Konten mit bisheriger Teilen-Nutzung vor der Tarifumstellung erhalten den dafür erforderlichen Teilen-Funktionsumfang unentgeltlich und ohne Ablaufdatum im bestehenden Konto. Berücksichtigt werden Gastgeber und Gäste mit angenommenem Gastzugang oder erfasster Gastladung mit Verbrauch vor der Umstellung; eine Registrierung allein genügt nicht. Diese Berechtigung gilt für dasselbe Konto in Web und iOS, benötigt keinen Apple-Abschluss und ist kein kostenpflichtiges Abonnement. Sie gewährt für sich allein weder Unterwegs noch einen Abrechnungstarif. Bestehende darüber hinausgehende Vertragsrechte bleiben erhalten.
7.6 Der siebentägige kostenlose Test gilt für das einzelne Teilen-Abonnement und beginnt nur nach dessen ausdrücklicher Buchung. Ohne rechtzeitige Kündigung nach den vor der Buchung angezeigten Bedingungen geht er nach sieben Tagen in das Teilen-Abonnement für 1,99 EUR monatlich über. Testende, erster Zahlungstermin und Kündigungsbedingungen werden vor der Buchung angezeigt. Für das Bundle ist durch diesen Test kein eigener Gratiszeitraum zugesagt. Konten mit Teilen-Berechtigung nach § 7.5 benötigen keinen Test oder zusätzlichen Teilen-Abschluss.
7.7 Bereits vorhandene passende Web-Abonnements und kostenlose Bestandsberechtigungen werden im selben Stromnachbar-Konto auch in iOS anerkannt. Für eine darin enthaltene Leistung ist kein zusätzliches Abonnement erforderlich. Ein Unterwegs-Abonnement wird durch den kostenlosen Teilen-Bestandsschutz weder ersetzt noch zusätzlich freigeschaltet.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Der kostenfreie Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit in Textform, etwa per E-Mail, kündigen. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen, soweit keine fortbestehende kostenpflichtige Vereinbarung die weitere Kontonutzung erfordert.
8.2 Bei direkt über die Web-App abgeschlossenen Abonnements ergibt sich die Erstlaufzeit aus der Bestellung. Bei vereinbarter automatischer Verlängerung läuft es danach auf unbestimmte Zeit weiter. Nutzer und Anbieter können das Abonnement mit einer Frist von einem Monat kündigen, ordentlich jedoch frühestens zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit. Danach ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Für über Apple abgeschlossene Abonnements sind die vor der Buchung angezeigten Laufzeit- und Kündigungsbedingungen maßgeblich. Zwingende gesetzliche und günstigere individuell vereinbarte Kündigungsrechte bleiben erhalten.
8.3 Nutzer können ihre Kündigung bereits während der Erstlaufzeit erklären. Sie ist in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über „Verträge hier kündigen“ möglich. Für den gesetzlichen Online-Kündigungsweg ist keine Anmeldung erforderlich. Beide Vertragsparteien können den Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Weitere gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.
8.4 Die Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements beendet nicht automatisch das kostenfreie Konto, Zuhause oder eine Teilen-Berechtigung nach § 7.5. Kündigt der Nutzer den gesamten Nutzungsvertrag, umfasst dies direkt über die Web-App gebuchte Abonnements zum jeweils frühestmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Für über Apple gebuchte Abonnements ist der dort vorgesehene Kündigungsweg zu nutzen; eine Kontoänderung ersetzt diese Kündigung nicht. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben bestehen. Unabhängig davon, welche Vertragspartei kündigt, werden vorausgezahlte Entgelte für die Zeit nach dem jeweiligen Vertragsende zeitanteilig erstattet.
8.5 Nach Vertragsende entfallen die zugehörigen App- und Gastzugänge. Eine laufende Ladung wird dadurch nicht automatisch beendet. Der Wallbox-Betreiber muss eine weitere Lade- oder Steuerungsmöglichkeit bei Bedarf selbst sicherstellen. Gesetzliche Rechte auf Herausgabe nutzerseitiger Inhalte sowie Löschungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 9 Widerruf
9.1 Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Folgen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, die vor einem entsprechenden Vertragsschluss bereitgestellt wird. Der Widerruf ist insbesondere durch eine eindeutige Erklärung per E-Mail möglich; die elektronische Widerrufsfunktion ist auf der Widerrufsseite erreichbar.
9.2 Der sofortige Zugang zu einer Dienstleistung lässt das Widerrufsrecht nicht allein deshalb entfallen. Ein vorzeitiger Beginn innerhalb der Widerrufsfrist setzt das gesonderte ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers voraus. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistung und ein etwaiger Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt die dafür erforderlichen Erklärungen und Informationen nicht.
9.3 Für einen gesonderten Vertrag mit einem Host oder Ladeanbieter ist dessen Vertrag maßgeblich. Diese AGB enthalten keine pauschale Verzichtserklärung des Gastes auf etwaige Rechte gegenüber diesem Vertragspartner.
§ 10 Bereitstellung und Änderungen
10.1 Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen und erforderlichen Aktualisierungen. Er darf notwendige Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchführen und hält Beeinträchtigungen so gering wie möglich. Über vorhersehbare erhebliche Unterbrechungen informiert er rechtzeitig. Gesetzliche Rechte bei fehlender Bereitstellung oder Mängeln bleiben bestehen.
10.2 Über erforderliche Aktualisierungen hinaus sind Änderungen aus triftigen Gründen zulässig, soweit sie zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, zur Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen oder zur Erhaltung der Kompatibilität nach Änderungen eingebundener Schnittstellen oder Betriebssysteme erforderlich sind. Sie dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen; der Nutzer wird klar über die Änderung informiert. Diese Regelung erlaubt keine beliebige Einschränkung der vereinbarten Hauptleistungen und keine Änderung des vereinbarten Preises.
10.3 Soweit die gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte anwendbar sind, richten sich die Informations- und Beendigungsrechte bei Änderungen nach § 327r BGB. Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugang oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, wird der Verbraucher innerhalb angemessener Frist vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie seine gesetzlichen Rechte informiert. Er kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden; die Frist beginnt mit Zugang der Information oder, wenn die Änderung später erfolgt, mit der Änderung. Dieses Beendigungsrecht entfällt, wenn der unveränderte Zugang und die unveränderte Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. Andere zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 11 Sperrung und wichtiger Grund
11.1 Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen oder konkreten Sicherheitsgefahren darf der Anbieter die betroffenen Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Soweit möglich und zumutbar, wird zuvor auf den Verstoß hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Bei dringender Gefahr oder unzumutbarer Fortsetzung ist eine sofortige Maßnahme möglich.
11.2 Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter die betroffene kostenpflichtige Leistung nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist aussetzen, soweit gesetzlich zulässig. Das kostenlose Zuhause-Angebot, eine Teilen-Berechtigung nach § 7.5 und andere nicht betroffene Rechte bleiben erhalten. Erreicht eine Pflichtverletzung einen wichtigen Grund, gelten für eine außerordentliche Kündigung die gesetzlichen Voraussetzungen.
11.3 Der Nutzer erhält die Gründe und den Umfang der Maßnahme mitgeteilt, soweit keine gesetzlichen Verbote oder berechtigten Sicherheitsgründe entgegenstehen. Er kann über die Kontaktadresse in § 1 formlos Einwände erheben. Der Anbieter prüft diese und teilt das Ergebnis mit. Nicht mehr erforderliche vorübergehende Beschränkungen werden aufgehoben.
§ 12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und andere zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt. Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie richten sich nach deren Inhalt und werden durch die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen nicht eingeschränkt.
12.2 Außerhalb der Fälle des Absatzes 12.1 ist bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Der Wallbox-Betreiber trägt die in § 4.2 beschriebenen Pflichten für die örtliche Ladeeinrichtung. Lade- und Stellplatzvereinbarungen erfüllen die jeweiligen Vertragspartner. Der Anbieter verantwortet seine vereinbarte Software- und Steuerungsleistung. Bei eigenen Pflichtverletzungen und ihm gesetzlich zurechenbarem Verschulden anderer Personen richtet sich seine Haftung nach den vorstehenden Haftungsregeln.
12.4 Die Haftungsregelungen beschränken keine zwingende gesetzliche Haftung. Gesetzliche Ansprüche auf Bereitstellung, Nacherfüllung, Minderung und Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
12.5 Die vorstehenden Ausschlüsse und Begrenzungen gelten für Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich außervertraglicher Ansprüche, und entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie gelten im gleichen Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Ausnahmen nach Absatz 12.1 und der Vorbehalt zwingender gesetzlicher Ansprüche bleiben in allen Fällen maßgeblich.
12.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Schäden durch ausgebliebene, unterbrochene oder unbeabsichtigte Ladungen sowie durch fehlerhafte Verbrauchsberechnungen, Zuordnungen oder Abrechnungsanzeigen. Für diese Fehlerfolgen gelten dieselben Haftungsgrenzen und Ausnahmen.
§ 13 Datenschutz und gesetzliche Pflichten
13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Datenschutzrechten stehen in der Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung.
13.2 Host und Gast dürfen ihnen zugängliche Daten anderer Nutzer nur zur vereinbarten gemeinsamen Nutzung und zur zulässigen Abwicklung ihrer Vereinbarungen verwenden. Eigene gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
13.3 Soweit gesetzliche Auskunfts-, Nachweis- oder Meldepflichten bestehen, sind die dafür rechtmäßig angeforderten erforderlichen Angaben zutreffend bereitzustellen. Daraus folgt weder eine pauschale Meldepflicht jedes Hosts noch eine steuerliche Einordnung seiner Tätigkeit. Rechtliche Verantwortung und gesetzliche Befugnisse richten sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und werden durch diese AGB nicht ersetzt.
13.4 Hinsichtlich der Abrechnungsdaten eines Ladevorgangs sind Stromnachbar und der Host gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die wesentlichen Festlegungen der Joint-Controller-Vereinbarung sind in der Datenschutzerklärung unter stromnachbar.de/datenschutz#joint-controller abrufbar.
§ 14 AGB-Änderungen und Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen dieser AGB werden mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung des Nutzers, soweit sie den Vertragsinhalt ändern und keine gesetzliche Änderungsbefugnis besteht. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Leistungsänderungen nach § 10 sind gesondert zu beurteilen.
14.2 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten. Ein ausschließlicher Gerichtsstand in Osnabrück wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart.
14.3 Der Anbieter nimmt nicht freiwillig an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme bleibt unberührt.